Obwohl Feuerlöscher nach den heute gültigen Öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben sind, sollte in jedem Haushalt ein funktionsfähiger Löscher vorhanden sein. Mit einem Feuerlöscher lassen sich Brände im Entstehungsstadium wirksam bekämpfen und so die Brandausbreitung und Großschäden verhindern.
Für Gewerbebetriebe und Sonderbauten gelten die Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft sowie entsprechende Sonderbauvorschriften. (z.B. Gaststättenverordnung)
Auch die Baugenehmigungsbehörde kann weitere Feuerlöscher zur Auflage machen. Außerdem sind für den gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich im Versicherungsvertrag zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich.
Welche Löscher soll man einsetzen?
Löscher unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, das sie enthalten.
Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern.
Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser!
Einteilung der Brandklassen:
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Feste, glutbildende Stoffe |
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flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe |
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gasförmige Stoffe |
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Brände von Metallen |
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Elektrische Anlagen |
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Brände von Ölen in Frittiergeräten und anderen Kücheneinrichtungen |
Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher:
Nur ein gewarteter Feuerlöscher ist eine Garantie für einwandfreie Funktion.
Eine Überprüfung der Feuerlöscher ist alle 2 Jahre behördlich vorgeschrieben.
Mit einer Prüfplakette wird die einwandfreie Funktion des Feuerlöschers bestätigt.
Nutzen Sie auch die Gelegenheit bei einem Tag der offenen Tür, mit einem Übungsfeuerlöscher der FF-Oberndorf einen simulierten Brand zu bekämpfen, damit Sie im Ernstfall wissen was auf Sie zukommt.